Eine Information der Brandverhütungsstelle Oberösterreich
Die Feuerbeschau
Bei der Feuerbeschau wird ein Objekt entsprechend dem Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz einer Überprüfung unterzogen. Diese Überprüfung wird durch eine Kommission durchgeführt, welche aus einem Gemeindebediensteten und dem Sachverständigen der BVS - Brandverhütungsstelle für Oö. sowie eventuell auch dem zuständigen Feuerwehrkommandanten und dem Rauchfangkehrermeister besteht. Im Zuge dieser Überprüfung muss die Kommission feststellen, ob
• sich das Gebäude in einem brandsicheren Zustand befindet und entsprechend seiner Bewilligung genutzt wird,
• Bauschäden, elektrische Anlagen oder Betriebsmittel vorhanden sind, von denen eine Brandgefahr ausgeht,
• Feuerungsanlagen einschließlich des Rauchfanges so genutzt werden, dass von ihnen keine Brandgefahr ausgeht,
• sonstige Mängel vorliegen, die Einfluss auf die Sicherheit der im Gebäude befindlichen Personen haben,
• eine Brandbekämpfung möglich ist und funktionstüchtige Löschgeräte vorhanden sind.
Dazu werden alle Gebäude und Räume des Objektes kurz besichtigt. Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person werden daher ersucht, zum angegebenen Zeitpunkt anwesend zu sein. Haben Sie Mieter oder Pächter, verständigen Sie diese bitte, um Zugang zu den entsprechenden Bereichen zu ermöglichen. Wir möchten Ihnen schon im Vorhinein einige Tipps geben, wie Sie die Brandsicherheit Ihres Objektes vor der Überprüfung selbst verbessern können!
Rauchfänge
Überprüfen Sie den Bauzustand Ihrer Rauchfänge, ergänzen Sie fehlenden Verputz und entfernen Sie brennbare Materialien (Anlagerungen, Holzbalken) vom Rauchfangmauerwerk. Ersetzen oder reparieren Sie beschädigte Putz- und Kehrtürchen.
Tragbare Feuerlöscher
In jedem Gebäude muss zumindest ein tragbarer Feuerlöscher als Erste Löschhilfe vorhanden sein. Dieses Löschgerät ist an einer leicht erreichbaren Stelle zu montieren und zumindest alle zwei Jahre von einem Sachkundigen auf Funktionsfähigkeit überprüfen zu lassen. Machen Sie sich selbst mit dem Umgang Ihres Feuerlöschers vertraut.
Feuerstätten (Öfen, Herde)
Achten Sie auf ausreichenden Abstand zu Einrichtungsgegenständen und brennbaren Lagerungen. Unter und vor den Feuerstätten sind nichtbrennbare Fußbodenbeläge (zB Bleche, Fliesen und dgl.) erforderlich. Die Asche aus Feuerstätten ist bis zur gefahrlosen Beseitigung in nichtbrennbaren Behältern mit Deckeln zu verwalten. Feuerstätten sind vor Erstinbetriebnahme durch den zuständigen Rauchfangkehrer abnehmen und in der Folge regelmäßig einer Feuerstättenüberprüfung unterziehen zu lassen.
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Wenn bei elektrischen Anschlusskabeln Schäden zu erkennen sind, so sind diese fachgerecht zu reparieren oder zu ersetzen. Sicherheitseinrichtungen – wie Fehlerstromschutzschalter – sind regelmäßig zu überprüfen.
Blitzschutzanlagen
Ist Ihr Gebäude mit einer Blitzschutzanlage ausgestattet, stellt eine regelmäßige Überprüfung durch eine fachkundige Person sicher, dass sie Blitzschläge gefahrlos ableitet. Überprüfungsprotokolle aufbewahren!
Feuergefährliche Flüssigkeiten
Bewahren Sie brennbare Flüssigkeiten nicht in der Nähe von Feuerstätten auf, ihre Dämpfe könnten sich entzünden (Brand- und Explosionsgefahr). Dies betrifft zB auch Motorrasenmäher mit Treibstoff im Tank. Größere Mengen brennbarer Flüssigkeiten – wie der Dieseltank – sind in einem eigenen feuerbeständigen Lagerraum aufzubewahren. Die Behälter müssen in Auffangwannen stehen oder doppelwandig ausgeführt sein.
Sicherheitstipps
Tipps zum Brandschutz finden Sie auf der Homepage der Brandverhütungsstelle.