Kindergartentransport

Richtlinien für den Kindergartentransport

  

1. Voraussetzungen

Der Kindergartentransport ist entsprechend den Richtlinien des Landes Oberösterreich durchzuführen. Das heißt, dass Kinder, deren kürzester zumutbarer Weg vom Wohnsitz zum Kindergarten kürzer als 1000 m ist, am Kindergartentransport NICHT teilnehmen können.

 Ein Transport dieser Kinder ist jedoch dann möglich, wenn

- keine zusätzliche Wegstrecke erforderlich ist und

- noch die entsprechenden Plätze im Bus frei sind.

 

Falls mehrere Kinder diese Voraussetzungen gleichzeitig erfüllen, sind jene Kinder zu transportieren, die die längste Wegstrecke haben. Sollte auch diese Voraussetzung bei mehr Kindern vorliegen, als noch Plätze im Bus frei sind, so ist keines dieser Kinder zu transportieren. In begründeten Fällen (zB. Kinder mit Behinderung oä.) kann der Bürgermeister von dieser Richtlinie abweichen.

 

2. Informationen zum Transport

Der Kindergartentransport wird grundsätzlich nur vom bzw. bis zum Hauptwohnsitz des Kindes durchgeführt. Eltern, deren Kinder den Kindergartentransport in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, ihr Kind an die Begleitperson im Bus zu übergeben und es auch wieder zum vereinbarten Zeitpunkt vom Bus abzuholen.

 

3. Kosten – Elternbeitrag

Der Elternbeitrag für den Kindergartentransport wird jährlich vom Gemeinderat unabhängig von der Wegstrecke und dem Ausmaß der Nutzung festgelegt. Der Beitrag wird einmal jährlich im Dezember vom Gemeinderat der Gemeinde Rechberg neu beschlossen. Die Vorschreibung erfolgt monatlich und wird mittels Abbuchungsauftrag vom angegebenen Konto eingezogen.

 

4. An- und Abmeldung

Die Anmeldung zum Kindergartentransport ist jährlich erforderlich. Die schriftliche Anmeldung für das folgende Kindergartenjahr ist bis spätestens Mai vorzunehmen. Eine Anmeldung während dem laufenden Kindergartenjahr ist nur unter Berücksichtigung freier Plätze im Bus möglich. Bei einem Eintritt während des Kindergartenjahres wird der Elternbeitrag ab dem Monat vorgeschrieben, in dem der Bustransport das erste Mal in Anspruch genommen wird. Eine Abmeldung während des Kindergartenjahres ist nur in begründeten Fällen möglich und muss so bald wie möglich der Kindergartenleitung bekannt gegeben werden.

Zuständig


Kathrin Buchberger
Kontaktdaten von Kathrin Buchberger
FunktionVertragsbedienstete
NameKathrin Buchberger
Telefon+43 7264 465510
E-Mail (offiziell)kathrin.buchberger@rechberg.ooe.gv.at
BüroAllg. Verwaltung, Bürgerservice

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