Die Strafregisterbescheinigung (ehemals auch Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis bzw. polizeiliches Führungszeugnis) gibt an, ob eine Person im Strafregister verurteilte Straftaten eingetragen hat oder ob keine entsprechenden Einträge vorliegen. Sie kann nur auf Antrag der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Person ausgestellt werden.
Verfügbare Bescheinigungen:
- Allgemeine Strafregisterbescheinigung (§ 10 Abs. 1 Strafregistergesetz)
- Bescheinigung für „Kinder- und Jugendfürsorge“ (§ 10 Abs. 1a)
- Bescheinigung für „Pflege und Betreuung“ (§ 10 Abs. 1c)
- Bescheinigung für „terroristische und staatsfeindliche Straftaten“ (§ 10 Abs. 1e)
- Bescheinigung für „Auskunft über das Ende der Tilgung“
Gebühren:
Allgemeine Bescheinigung ......................................................... € 26,-
Kinder- und Jugendfürsorge ....................................................... € 29,-
Pflege und Betreuung .................................................................. € 29,-
Freiwilliges Engagement.......................................................... Kostenlos
(z.B. Rotes Kreuz, Freiwilligenorganisation, Religionsgesellschaften,...)
Beispiel:
Wenn Sie beide Bescheinigungen – eine für die allgemeine Strafregisterauskunft und eine für den Bereich der Kinder- und Jugendfürsorge – beantragen, müssen Sie insgesamt € 55,- bezahlen. Dies setzt sich zusammen aus € 26,00 für die gewöhnliche Strafregisterbescheinigung, € 29,00 für die Bescheinigung für Kinder- und Jugendfürsorge.