Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes

Aushängezeitraum: 04.04.2026

Information für unsere Bürgerinnen und Bürger – Geflügelpest (HPAI)

Ab 4. April 2026 gilt in ganz Österreich (somit auch in unserer Gemeinde) ein Gebiet mit erhöhtem Risiko für Geflügelpest (HPAI).
Die bisher bestehenden „Gebiete mit stark erhöhtem Risiko“ wurden aufgehoben.

Die Stallpflicht ist damit aufgehoben, jedoch bleiben wichtige Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin verpflichtend.

🐔 Wichtige Schutzmaßnahmen für Geflügelhalter:

  • Enten und Gänse müssen strikt von anderen Vogelarten getrennt gehalten werden.
  • Geflügel ist vor Kontakt mit Wildvögeln zu schützen (z. B. durch Netze, Dächer oder geeignete Abdeckungen).
  • Fütterung und Tränkung sollten im Stall oder unter geschützten Bereichen erfolgen, sodass Wildvögel keinen Zugang haben.
  • Ausläufe sind so zu sichern, dass kein Kontakt zu Wildvögeln oder Oberflächengewässern möglich ist.
  • Tränkwasser darf nicht aus offenen Gewässern stammen, zu denen Wildvögel Zugang haben.

🧼 Hygiene:

  • Fahrzeuge, Geräte und Ladeplätze sind besonders gründlich zu reinigen und zu desinfizieren.

⚠️ Meldepflicht bei Auffälligkeiten:

Geflügelhalter müssen folgende Veränderungen unverzüglich melden:

  • über 20 % weniger Futter- oder Wasseraufnahme
  • über 5 % Rückgang der Eierproduktion (länger als 2 Tage)
  • über 3 % erhöhte Sterblichkeit innerhalb einer Woche


Brief_intern_extern_ESV_BH_s_und_Magistrate[2].pdf herunterladen (0.12 MB)
Kundmachung2[3].pdf herunterladen (0.13 MB)