2. Waldbrandschutz-Verordnung

Aushängezeitraum: 14.04.2026 - 31.10.2026

  • Das Verbot gilt überall dort, wo sich ein Feuer auf den Wald ausbreiten könnte.
  • Verstöße werden streng bestraft: bis zu 7.270 € Geldstrafe oder Freiheitsstrafe.
  • Gültig von 11. April bis 31. Oktober 2026.

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Verordnung